Vollversammlungen
Die Vollversammlungen sind die höchsten beschlussfassenden Gremien das Studierendenschaft. Die wichtigste von ihnen ist die Uni-Vollversammlung. Sie wird auf Beschluss des StuPas, der Fachschaftenkonferenz oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 2% der Studierenden einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn 10% der Studierenden anwesend sind. Für gewöhnlich wird sie bei sehr wichtigen Themen mit großer Tragweite einberufen.
Neben der Uni-Vollversammlung gibt es für jede Fachschaft eine sogenannte Fachschafts-Versammlung, die über Beschlüsse auf Fachschaftsebene entscheidet und jeweils eine Frauen- und AusländerInnen-Vollversammlung, die Entscheidungen bezüglich frauen- und ausländerInnenspezifischer Themen treffen.
Die AusländerInnenvollversammlung stellt die Liste für die Wahl der/des AusländerInnenreferentIn auf. Weiter kann sie die/den AusländerInnenreferentIn durch konstruktives Misstrauensvotum abwählen und Beschlüsse des StuPas, die sie für ausländerfeindlich hält, aufheben, wenn 10% der ausländischen Studierenden anwesend sind. Sie muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden und kann darüber hinaus durch Beschluss von 2/3 der Mitglieder des StuPas, der Mehrheit der ausländischen StuPa-Mitglieder oder durch schriftlichen Antrag von mindestens 2% der ausländischen Studierenden einberufen werden.
Die Frauenvollversammlung stellt die Liste für die Wahl der Frauenreferentin auf. Weiter kann sie die Frauenreferentin durch konstruktives Misstrauensvotum abwählen und Beschlüsse des StuPas, die sie für frauenfeindlich hält, aufheben, wenn 10% der Studentinnen anwesend sind. Sie muß mindestens einmal im Jahr einberufen werden und kann darüber hinaus durch Beschluss von 2/3 der Mitglieder des StuPas, der Mehrheit der weiblichen StuPa-Mitglieder oder durch schriftlichen Antrag von mindestens 2% der Studentinnen einberufen werden.
Protokolle
Die Protokolle der Vollversammlungen findet ihr im Punkt VV-Protokolle unter Veröffentlichungen.