Freitische

Wenn ihr euch in einer wirtschaftlich besonders schwieriger Lage befindet, könnte ihr beim UStA in der der Sozialberatung einen Freitisch beantragen. Dieser Freitisch bedeutet konkret eine Mensakarte mit einem Guthaben von 50,40 €.

Antragsformulare und dazugehörige Merkblätter findet ihr an der UStA-Theke oder hier. Da nur wenige Freitische zur Verfügung stehen, versucht der UStA, diese möglichst gerecht zu verteilten. Aus diesem Grund müsst ihr euer Einkommen (auch das Geld, welches ihr von euren Eltern bekommt), eure Miete, den Krankenkassenbeitrag usw. angeben. Zur Beantragung kommt ihr deshalb am besten zu den Sprechzeiten persönlich vorbei. Mitbringen müsst ihr dafür euren Mietvertrag, eure Immartikulationsbescheinigung und die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate. Seht dies bitte nicht als Schikane an! Wir wollen nur sicherstellen, dass die Freitische auch wirklich diejenigen erreichen, die sie am Nötigsten haben. Ein Rechtsanspruch auf einen Freitisch besteht nicht.

Der Antrag gilt immer für drei Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Bewilligung und Ausgabe der Freitischkarten erfolgt auf monatlicher Basis. Ihr werdet jeweils am Anfang des Monats per Email benachrichtigt, ob ihr in diesem Monat bei der Freitischvergabe berücksichtigt werden konntet. Die Karte erhaltet ihr dann gegen eine Kaution von 15 € an der Theke in den Räumlichkeiten des UStA. Hier könnt ihr auch erfahren, ob der Freitisch bewilligt wurde. Ihr solltet in eurem eigenem Interesse daran denken, die Karte jeden Monat abzuholen, da der Anspruch ansonsten verfällt.

Merkblatt für die Freitischvergabe

  • Der Freitisch muss alle 3 Monate neu beantragt werden.
  • Ohne die kompletten Kontoauszüge der letzten 3 Monate kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Die Freitische werden jeden Monat neu vergeben.
  • Für die Chipkarte müssen 15 € Kaution hinterlegt werden.
  • Jede Chipkarte ist mit 20 Essen aufgeladen (Kartenguthaben 40 €; 20% Rabatt ⇒ Wert: 50,40 € )
  • Für jeden Monat gibt es eine neue Chipkarte (wieder mit 20 Essen aufgeladen) gegen Rückgabe der Vorherigen. Dann muss keine neue Kaution entrichtet werden, da die Chipkarten einfach nur getauscht werden.
  • Es ist nicht möglich, die Chipkarten am Automaten aufzuladen.
  • Die Chipkarte kann nur bei der UStA-Theke zurückgegeben werden.
  • Sollte am Monatsende die Chipkarte noch ein Guthaben aufweisen, so wird dieses von uns nicht ausgezahlt, da das Guthaben dann in einen neuen Freitisch gesteckt wird, so können wir mehr Tische verteilen.
  • Wer seine Chipkarte verliert, bekommt seine Kaution nicht zurück.

Die Chipkarten sind nach dem Auslaufen des Freitisches unverzüglich zurückgeben!

Die für einen Monat bewilligte Chipkarte sollte bis zum 15. des Monats abgeholt werden.

Die Anträge sind bis zum 25. des dem Vergabezeitraums vorangehenden Monats in der Sozialberatung persönlich abzugeben!

Anlagen: