Wir sind FachschaftlerInnen, Campusaktive und politisch Engagierte und haben es uns zum Ziel gesetzt, die Studierenden in ihren Belangen zu vertreten. Im Gegensatz zu den meisten politischen Hochschulgruppen haben wir jedoch keinerlei Verbindung zu einer Partei und deren Programm. Wir vertreten, fernab von Parteiideologie, als unabhängige Hochschulgruppe ausschließlich die Studierenden.
Jede und jeder soll unabhängig von sozialer Herkunft die Möglichkeit haben, sich nach seinen individuellen Interessen und Fähigkeiten zu bilden. Um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, muss es jedem Studierenden möglich sein, sein Studium eigenständig zu gestalten. Dies ist notwendig um das Ziel einer kritischen und mündigen Gesellschaft zu erreichen.
Im Sinne einer pluralistischen und demokratischen Hochschule sowie der Freiheit von Forschung und Lehre muss die Souveränität aller Mitglieder der Hochschule gewährleistet sein. Dabei ist es insbesondere wichtig, dass Lehre und Forschung als einander bedingende, verknüpfte und gleichwertige Bereiche gesehen werden.
Selbstverständlich ist für uns, dass es keinerlei Diskriminierung geben darf. Bildung ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, der auch der Marginalisierung einzelner Gruppen vorbeugt.
Aus diesen grundlegenden Thesen lassen sich die folgenden Forderungen ableiten.
Es ist niemandem geholfen, wenn parteipolitische Grabenkämpfe zwischen Vertretern der Studierendenschaft ausgetragen werden. Der pragmatische Umgang mit den Themen, die die Studierendenschaft betreffen, wurde noch nie durch ein Parteiprogramm abgedeckt. Wir stellen uns diesem Problem und gehen diese Themen ausschließlich im Sinne der Studierenden an.
Nur wer weiß, welche Probleme ein Studium mit sich bringt, weiß auch, wo es wirklich klemmt. Daher ist unser Ziel, so eng wie möglich mit den Fachschaften und Hochschulgruppen zusammenzuarbeiten. Diese Kommunikation ermöglicht es erst, studentische Belange richtig zu vertreten. Nur wer weiß, welche Probleme an einer Universität herrschen, kann sich eine Meinung dazu bilden. Wir wollen Studierende über diese Probleme informieren und ihnen ermöglichen, sich eine eigene Meinung bilden zu können.
- Kampagne mit dem Ziel, die VS in ganz BaWü wieder einführen
Unser wichtigstes politisches Ziel ist die Fortführung der Bemühungen um die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Baden-Württemberg.
Die konkreten Forderungen sind in diesem Zusammenhang:
1. Die Wiederherstellung des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
2. Die Erlangung vollständiger Satzungs- und Finanzautonomie der Studierendenschaft.
3. Das politische Mandat des AStA muss alle für die Studierendenschaft relevanten Politikfelder umfassen.
Schritte
Zur Durchsetzung dieser Ziele werden vom UStA folgende Schritte vollzogen:
1. Die enge Vernetzung mit anderen Hochschulen in Baden-Württemberg und gegenseitige Unterstützung beim Einsatz für dieses landesweit relevante Thema wird angestrebt. Ziel ist hier u.a. die Herbeiführung von Senatsbeschlüssen zur Unterstützung der Forderung nach Wiedereinführung der VS an möglichst allen Hochschulen.
2. Aufklärung der Studierendenschaft und Herstellung einer möglichst breiten Unterstützung wird unternommen. Hierzu koordiniert der UStA seine Aktivitäten mit den Fachschaften.
3. Der UStA betreibt engagierte Pressearbeit um in der Bevölkerung Rückhalt für unsere Forderungen zu sichern.
4. Eine landesweite Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft wird angestrebt.
Durch die Fusion des FZK mit der Universität Karlsruhe hat sich das Gleichgewicht zwischen Lehre und Forschung bereits stark in Richtung Forschung verschoben.
Da zur Zeit der ehemalige Rektor der Universität Karlsruhe die Vertretung der Lehre zusätzlich übernimmt, wird damit entgültig die Lehre gegenüber der Forschung geschwächt.
Es muss daher eine feste Stelle für ein hauptamtliches Präsidiumsmitglied im Bereich Lehre geschaffen werden um so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Forschung und Lehre wieder herzustellen.
Die Prüfungsordnung soll lediglich strukturelle Vorgaben über die Studiengestaltung enthalten. Unangemessene weitergehende Vorschriften bei der Studiengestaltung, die über notwendige Grundlagen hinausgehen, führen zu einer Verschulung des Studiums und werden abgelehnt. Daher soll nach dem Grundlagenstudium komplette Wahlfreiheit möglich sein.
Die im Bologna-Prozess als Ziel formulierte Mobilität der Studierenden im europäischen Hochschulraum wird durch die Überreglementierung des Studiums konterkariert. Wir fordern deshalb den Abbau der Prüfungsbürokratie und die Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Der konsekutive Master muss Regelabschluss sein. Das erste Masterstudium ist daher ein Teil des Erststudiums.
Wenn die Universität ein konsekutives Master-Studium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss sie all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem konsekutiven Master-Studiengang anbieten.
Da der konsekutive Master als Regelabschluss gelten soll, darf es keine weiteren Zulassungsbeschränkungen geben. Der Ausstieg mit Bachelor ist als optional anzusehen.
Des Weiteren soll es auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechen zu lassen.
Erfüllen die BewerberInnen die Voraussetzung für das jeweilige Studienfach und überschreitet die Anzahl der StudienbewerberInnen die Anzahl der Studienplätze, so dürfen Zulassungsverfahren einzig dem Zwecke dienen, kurzfristig eine möglichst gerechte, d.h am zu erwartenden Studienerfolg orientierte Verteilung sicherzustellen. Langfristig müssen ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen.
Die Studienabschlüsse „Bachelor“ und „Master“ müssen geschützt werden, um zu garantieren, dass staatlich anerkannte Hochschulen das exklusive Verleihrecht besitzen. Des Weiteren muss auf den Urkunden ersichtlich sein, um welche Art der Hochschule es sich handelt.
ECTS-Punkte müssen anhand der tatsächlichen Lernbelastung verteilt werden. Die Anzahl der ECTS-Punkte sollte vom Fakultätsrat unter Beteiligung der Studienkommission festgelegt werden.
Wir fordern einheitliche und faire Regeln bei Klausureinsichten. Die Zuordnung von Punkten zu Noten muss bekannt sein und während der Klausureinsicht ausliegen. Es muss ausreichend Platz vorhanden sein, so dass alle Studierenden ihr Recht auf eine Einsicht wahrnehmen können und sie dürfen nicht auf Grund von Einsichtszeiten von der Einsicht ausgeschlossen werden. Musterlösungen bzw. Korrekturrichtlinien müssen während der Einsicht in ausreichender Zahl vorhanden und KorrektorInnen anwesend sein, damit Korrekturfehler sofort angesprochen und behoben werden können. Mindestens jede Klausuraufgabe soll Angaben der Punktzahl enthalten.
Es müssen ausreichend campusnahe Räume für die Lehre zur Verfügung stehen.
Unter dem Aspekt des doppelten Abiturjahrgangs müssen Lösungen gefunden werden, die ein adäquates Lehrprogramm gewährleisten.
Dazu zählt auch die Bereitstellung von mehr Gruppenarbeitsräumen sowohl in der Universitätsbibliothek als auch in den Fakultätsgebäuden. Die Studierenden müssen über die zur Verfügung stehenden Arbeitsräume informiert werden, deshalb muss eine Karte vom Campus erstellt werden, auf der alle Arbeitsräume verzeichnet sind.
Verwendete Vorlesungsmaterialien (z.B. Skripte und Folien) sollen den Studierenden immer rechtzeitig elektronisch zur Verfügung stehen.
Akkreditierungsrat sowie -agenturen sind aufzulösen und ihre aktuellen Aufgaben wie das Qualitätsmanagement und die Zulassung von Studiengängen sind den Fakultäten unter Aufsicht der zuständigen Ministerien zu übertragen.
Es muss aus der Evaluation hervorgehen, wieviele Prüfungsteilnehmer an der Evaluation sich beteiligt haben, zumindest wie viele Teilnehmer planen an der Prüfung teilzunehmen mit entsprechenden differenzierten Standpunkten.
Wir fordern daher Zugriff auf die Evaluationsdaten über einen Zeitrum von mindestens 5 Jahren unabhängig von der Zustimmung des Studiendekans.
Insbesondere die Note, die einzelne Punktverteilung und die Evaluationsbeteiligung sind hochschulintern zu veröffentlichen.
Im Vergleich mit den Bildungsausgaben der öffentlichen Hand in anderen Ländern liegt Deutschland deutlich zurück. Um den OECD-Durchschnitt zu erreichen, müsste Deutschland jährlich 20 Mrd. Euro mehr für Bildung ausgeben. Damit der von der Politik lancierte Begriff „Bildungsrepublik Deutschland“ ernst genommen werden kann, müssen die Bildungsausgaben über dem OECD-Schnitt liegen. Das Land wird aufgefordert entsprechend mehr in Bildung zu investieren.
Vor allem sollen die mit der Einführung der Studiengebühren entstandenen Verbesserungen innerhalb der Lehre mit ihrer Abschaffung weiterhin erhalten bleiben.
Die ausgebliebenen Investitionen der letzten Jahre müssen nachgeholt und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dabei ist vor allem auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu achten, um die hohen Ausgaben der Universitäten für Energie zu reduzieren, so dass das Geld stattdessen in die Lehre investiert werden kann.
Da die momentane Gesetzeslage faktisch keine durchgehende Fortzahlung erlaubt, fordern wir flexiblere Regelungen bei der BAföG-Zahlung im Übergang vom Bachelor zum Master. Zudem gehören die strikten Regeln zur Förderungshöchstdauer (Förderungshöchstdauer=Regelstudienzeit), speziell an Unis wie dem KIT, wo die Regelstudienzeit meistens überschritten wird, revidiert.
Weiterhin fordern wir eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze, beispielsweise über die jährliche Geldwertbestimmung eines „studentischen Warenkorbs". Im Zuge dessen muss eine Lösung gefunden werden, welche die Förderungslücke schließt. Es kann nicht sein, dass man zu viel Geld für den BAföG-Anspruch aber zu wenig zum Leben hat. Ebenso soll für sozial Schwache die Möglichkeit der Übernahme der Verwaltungsbeiträge für das jeweilige Semester eingeräumt werden.
Wir fordern, dass alle Mitglieder der Hochschule gebührenfreie Einsicht in alle Unterlagen und Akten der Universität und deren Einrichtungen, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt (z.B. Personalakten), erhalten.
Auf Antrag von 1% der Mitglieder des Bereichs der Hochschule muss sich das zuständige Gremium (Senat, Präsidium, Aufsichtsrat, Fakultätsrat) mit einem vorgeschlagenen Thema befassen und die AntragstellerInnen über das Ergebnis der Beratungen informieren. Dies umfasst auch alle Untergremien.
Wir fordern, dass in allen Bereichen freie Software verwendet wird, soweit diese in adäquater Form verfügbar ist. Mittel sollen statt in Lizenzen für proprietäre Produkte in die Anpassung freier Software fließen.
Die ideale Hochschule ist demokratisch organisiert. Auch wenn eine vollkommene Demokratie praktisch unerreichbar ist, sollte sie gleichwohl das Ziel aller gesetzlichen Neuregelungen auch in der Bildungspolitik sein, denn nur in einer demokratischen Hochschule kann sich das politische Bewusstsein und das gesellschaftliche Engagement entwickeln und in die Gesellschaft wirken. Die folgenden Forderungen sind nur der erste Schritt auf einem langen Weg hin zu einer demokratischen Hochschule.
Senatssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein, solange die Öffentlichkeit nicht per Gesetz ausgeschlossen ist.
Stets öffentliche Senatssitzungen sorgen für die notwendige Transparenz, die ein demokratisch verfasstes Gremium braucht. Nur auf diese Weise ist es den Mitgliedern des KIT möglich, die Entscheidungen ihrer gewählten VertreterInnen nachzuvollziehen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen. Des Weiteren sollen die verschiedensten Mitglieder des KIT über solche Sitzungen informiert und eingeladen werden.
Zur verbesserten Identifikation der Mitglieder mit den Entscheidungsgremien soll der Senat folgende Regel erlassen: Die öffentlichen Teile der Protokolle von Senats- und Aufsichtsratssitzungen werden KIT-öffentlich gemacht. Alle Mitglieder werden über die Veröffentlichung informiert.
Die Mitglieder der nichtprofessoralen Gruppen sollen einen größeren Anteil der Sitze im Senat erhalten. Zwar wird ein Schema „one man one vote“ nicht der herausgehobenen Stellung der HochschullehrerInnen gerecht, aber auf Grund der gestiegenen Beteiligung und Verantwortung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden in Forschung und Lehre muss ihnen mehr Mitbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung zugestanden werden. Eine absolute Mehrheit der HochschullehrerInnen ist deshalb nicht länger zeitgemäß.
Die stimmberechtigten Sitze in den gemeinsamen Gremien von Studierenden, ProfessorInnen, akademischem Mittelbau und sonstigen MitarbeiterInnen müssen angemessen verteilt werden.
Die Studierendenschaft sieht sich als Vertreter aller Studierenden (Bachelor-, Master-, Diplom- und immatrikulierten Promotionsstudierenden). Daher müssen alle Mitglieder der Studierenden als Vertreter wählbar sein.
Im Aufsichtsrat muss jede Gruppe des KIT mit mindestens einem Mitglied vertreten sein. Für die studentischen und MittelbauvertreterInnen müssen die Legislaturzeiten des Senats gelten. Ein rein extern besetzter Aufsichtsrat ist im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre abzulehnen.
Alle Kompetenzen des Aufsichtsrates müssen dem Senat übertragen werden. Dem Aufsichtsrat wird in diesen Punkten ein einmaliges suspensives Vetorecht eingeräumt. Insbesondere die Beschlussfassung über den Struktur- & Entwicklungsplan und den Wirtschafts- & Finanzplan muss im Senat erfolgen.
Die Mitglieder des Präsidiums müssen vom Senat gewählt werden. Da das Präsidium die Hochschule repräsentiert, muss es von den Mitgliedern der Hochschule gewählt und nicht nur gebilligt werden. Ein von Externen gewähltes Präsidium kann nicht die Interessen der Hochschulangehörigen vertreten und wird nicht dem Gedanken von freier Forschung und Lehre gerecht. Der gesamte Wahlvorgang muss hierbei im Senat stattfinden.
Die im Gesetz festgelegten Präsidiumsmitglieder sollen Anspruch auf einen Sitz im Senat haben. Jedes weitere Präsidiumsmitglied soll nicht Mitglied des Senats sondern nur ständiger Gast sein. Zusätzlich soll jeder der universitären Gruppen (ProfessorInnen, Mittelbau und Studierende) ebenfalls ein zusätzlicher ständiger Gast zugesprochen werden.