Inhaltsverzeichnis



die Seite zwei
Editorial


Meinung
Fool on the hill?
Dem Lutz sein Meinung


Deine Uni und Du
Von der Unibib zum Informationszentrum

Du und Deine Uni
Neue Vorlesung im Studium Generale
Und es lohnt sich doch...

Essay
Darfs ein bisschen Staat mehr sein ?


Nachschlag
Ergänzungen zu in dubio contra reo


das Letzte
Marcel Huber quirlt








Editorial

Wieso liegt denn schon wieder eine Ausgabe dieses ominösen OMNI an den bevölkerten Plätzen der Universität rum ? Nun, wir haben es uns nicht nehmen lassen, ein weiteres Mal die TH Karlsruhe mit dieser Zeitung zu überfluten. Eigentlich stellt es nur den Anfang dar, eine an politischen Themen interessierte Zeitschrift zu etablieren.Für all jene, die bisher noch Nichts von uns gehört haben: OMNI ist eine Studierendenzeitschrift, für alle Fachrichtungen und jegliche Themen. Dabei kann ein Jeder, der sich dazu berufen fühlt einen Teil beitragen. Wir freuen uns über alle Antworten, Kritiken und vor allem neue Mitredakteure. Falls Ihr daran Interesse habt, Euch über unsere Arbeit informieren oder einfach nur ein Bier trinken wollt, kommt am 17.5.01 ins AKK zu unserem OMNI SCHLONZ. Nachdem die wohl üblichen Anfangsschwierigkeiten überwunden sind, kommt OMNI jetzt farbig daher. War die Entstehungs-geschichte der ersten Ausgabe recht abenteuerlich (Näheres auf Anfrage), so stellte sich dieses Mal keine Langeweile ein. Wir hatten die Abwanderung zweier Redaktionsmitglieder ins ferne Göttingen zu verkraften, doch per Fernabsprache via e-mail lief die Arbeit unbeschwert weiter. Die Problematik der latent vorlesungsfreien Frühjahrsinsuffizienz schob das Erscheinungsdatum vom April in den Mai. Wie wir es nun doch geschafft haben, ein Heft ohne Artikel, ohne Werbung und ohne Druckmaschine herauszubringen, wissen wir selbst noch nicht. Sehr OMNInös...



Die Redaktion







Fool on the hill ?

(cf) Waren das nicht tolle Zeiten, als man noch durch Texas reiten und jedem dahergelaufenen Indianer die Rübe wegschießen konnte ? Ein Glück kommen die guten alten Zeiten bald wieder zurück. Heutzutage sind es zwar Mexikaner oder besser gesagt illegale Einwanderer und der 45er Colt ist nun ein M16 Gewehr aber der Spaß ist der Gleiche.

Andere Länder, andere Sitten, so scheint es mir. Die Moralvorstellungen unserer U.S.-amerikanischen Freunde sind tiefgreifend. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ? Verboten ! Der nackte Busen einer Frau am Strand ? Verpönt !

Abtreibungen ? Bloß nicht ! Dabei wird unschuldiges Leben vernichtet, aber: die Todesstrafe muß auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Waffenbesitz ist wichtig für das Selbstbewußtsein und die eigene Sicherheit.

Es ist schon Vieles über die Moral in den U.S.A. geschrieben worden. Was mich gerade in diesen Tagen dazu bewegt, etwas dahingehendes zu veröffentlichen ist die Tatsache, daß sich Diskrepanzen häufen. Die Hinrichtung des Attentäters von Oklahoma, Timothy McVeigh wird als Medienereignis ausgeschlachtet. Andererseits beklagen die U.S.A. Menschenrechtsverlet-zungen in China und mangelnde Demokratie in Kuba. Manchmal habe ich das Gefühl, daß das moralische Zepter nur dann geschwungen wird, wenn es gerade in den Kram paßt. Amerika kann es sich als Weltmacht leisten, Regeln nach eigenen Vorstellungen aufzustellen. Es ist nicht notwendig, auf die Vorstellungen anderer Staaten Rücksicht zu nehmen. Wer hätte die Könige des Mittelalters daran hindern können, ihre uneingeschränkte Macht auszunutzen ?

Dies ist ein gutes Stich-wort, über den Herrscher zu sprechen: George W. Bush. Die ersten 100 Tage seiner Amtszeit sind gerade vorüber und die Liste seiner Faux Pas ist lang. Darauf möchte ich hier nicht im Einzelnen eingehen. In jeder Tageszeitung wurde darüber diskutiert und auch in der amerikanischen Presse sind kritische Töne zu finden. Was mich allerdings nachdenklich stimmt, ist eine Umfrage, die vom Fernsehsender ABC in Auftrag gegeben wurde. Waren bei der Amtseinführung knapp 55 % mit seiner Politik zufrieden so sind es nun bereits 63 %. Ebenso befürworten 62 % der Befragten seine Außenpolitik und genauso Viele attestieren ihm eine Vision für die Zukunft. Nur in Fragen der Umweltpolitik erhält er schlechtere Werte als 50 %. Auch seine Unterstützung großer Firmen wird kritisiert. Wiederum 67 % sind mit seinem Verhalten China gegenüber zufrieden. Dies Alles läßt vermuten, daß George W. Bush genau jene Politik betreibt, die von Seiten seiner Mitbürger erwartet wird. Er ist der legitime Vertreter seines Volkes. Genau das ist, was mich enttäuscht. Den amerikanischen Präsidenten als ungebildeten Cowboy darzustellen mag amüsant sein, doch leider rePräsentiert er die Spitze des amerikanischen Eisberges.

Für weitere Informationen über die Umfrage siehe auch www.washingtonpost.com







Von der Unibib zum Informationszentrum

(mh) Vor 20 Jahren wurde der erste Antrag auf einen Neubau der Universitätsbibliothek gestellt. Da sie schon damals zu klein war, wie auch heute noch, sollte es eine Erweiterung geben. Der Bibliotheksbau war ursprünglich für 6.000 Studenten ausgelegt, mittlerweile umfaßt die Universität Karlsruhe etwa 15.000 Studenten. Hinzu kommt, daß das Konzept einer Magazinbibliothek veraltet, da nicht effektiv, ist und zu einer Freihandaufstellung verändert werden soll, damit vor allem Wartezeiten verkürzt werden. Im Jahre 1991 folgte ein neuer Antrag, der zuerst genehmigt, nach den Wahlen durch die regierende große Koalition allerdings aus Finanzierungsgründen ebenfalls zu den Akten gelegt wurde. Im dritten Anlauf kam der Bauantrag erneut zur Genehmigung und wird nun endgültig umgesetzt. Als Baubeginn ist April 2002 geplant und die Einweihung soll Ende 2004 stattfinden. Während der Bauphase wird es keine Einschränkungen in der Nutzung geben, da zuerst der Neubau fertiggestellt wird. Danach ist die Sanierung der jetzigen Bücherei geplant.

Das neue Konzept sieht eine 24h - Bibliothek vor, d.h. es wird weiterhin zu den üblichen Zeiten einen Vollservice geben, ansonsten gelangt man mit einer Chipkarte in das Gebäude, kann aber weiterhin Bücher ausleihen und alle Räumlichkeiten nutzen. In Zukunft wird es einen entsprechenden Studentenausweis geben, der auch Zugang zu anderen Universitätsräumen, wie Pools, Arbeitsräumen,..., ermöglichen soll. Hauptanliegen des Projektes ist die Erweiterung der einfachen Magazinbibliothek zu einem modernen Informationszentrum, welches den Namen "BIKA 21" (Bibliotheks- / Informationszentrum Karlsruhe) trägt. Die Kapazität wird durch den Anbau vergrößert, es entstehen etwa 750 neue Arbeitsplätze für Studenten und der Buchumfang wird erweitert. Die gesamte Literatur der letzten 20 Jahre soll zur Verfügung stehen, zudem wurde schon das Angebot an Tageszeitungen, auch internationale Presse, ausgebaut. Außerdem entstehen Seminarräume, Multimediaräume, Sonderlesesäle, geplant sind auch zwei kleinere Filmstudios. Man erhofft sich, daß sich der neue Komplex zu einem allgemeinen Treffpunkt für Studenten entwickelt, der den Ansprüchen jedes Einzelnen gerecht werden soll. Im Neubau wird auch eine umfassende zentrale Informationsstelle der Universität eingerichtet.

Der Erweiterungsbau des Architekten Mohl sieht einen etwa 90 m langen und 17 m breiten dreistöckigen Riegel entlang der Haupteinfahrt vor, der an der Südseite des bestehenden Baus andockt. Dadurch entsteht ein nur sehr schmaler Übergangskorridor zum alten Gebäude. Man muß dabei erwähnen, daß dieser wirklich unter Denkmalschutz stehende, typische 60er Jahre Bau aus diesem Grund keine andere Lösung zuließ. Die Planungen sehen im Erdgeschoss des Neubaus einen Treffpunkt, bestehend aus Cafeteria, Sitzecken, Terminals, sowie im Altbau einen Lesesaal mit Tageszeitungen, eine Studentenfreizeitbibliothek und Gruppenarbeitsräume vor. Im 1. und 2. Obergeschoss wird es weitere Lesesäle, die zum Teil nach Fachgebieten unterteilt sind, geben. Im 3. Obergeschoss befinden sich ebenfalls Lesesäle, ein Dachgarten, sowie im Altbau ein Sonderlesesaal mit Seminarräumen, Multimedia und Studios.

Bei einem solchen Projekt kommt die Vermutung auf, daß sich in diesem Gebäude alles, was mit Büchern zu tun hat, konzentrieren soll. Diese zentralistische Lösung wird, nach Aussage der Bibliotheksleitung, wegen der größeren Leistungsfähigkeit mit den Jahren auch angestrebt. In Karlsruhe herrscht die Tradition der vielen kleinen Bibliotheken vor. Viele Professoren wollen sich mit dem Gedanken, ihre Institutsbibliothek könne wegfallen, nicht anfreunden, sie wollen ihre Bücher nicht einer anderen Leitung anvertrauen. Aber diesen Gedanken kann man vorerst auch beiseite schieben, da eine Zusammenlegung verschiedener Bibliotheken nur durch Zustimmung der Beteiligten zustande kommt. Allerdings ist dieses Thema auch bei der Universitätsleitung ein heikles. Bleibt abzuwarten, ob man eines Tages für jedes Buch zur großen Bibliothek gehen muß oder ob endlich alle Bücher in einem einzigen Gebäude zu finden sind.






Neue Vorlesung im Studium Generale

Von Dipl. Ing. E Windbühl

Die EU hat vertragsgemäß Einrichtungen geschaffen die jetzt selbständig auf den Gebieten der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz und dem Umweltschutz verstärkt tätig werden. Hierdurch hat sich der Druck auf die sozialen Systeme zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhöht. Besondere Bedeutung gewinnt der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der eine immer größere Rolle auch im Hinblick auf die Lebensarbeitszeit einnimmt.

Für die Europäische Union ist der Arbeitsschutz und der Gesund-heitsschutz neben der Anlagen-sicherheit, dem Umweltschutz und der Qualitätssicherheit zu einer wichtigen Frage geworden. Dies nicht nur wegen des Schutzes von Personen, sondern auch im Hinblick auf die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen und die Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Arbeitswelt. Ein Erfolg kann jedoch in diesen Bereichen nur bedeutsam eintreten, wenn außer den ordnungsrechtlichen Verpflichtungen, in Unternehmenszielen Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit sowie Ganzheit-lichkeit bei den Maßnahmen in allen Unternehmens- und Arbeitsbereichen durch organisatorische, strategische und operative Festlegungen und durch eine entsprechende Verpflichtung aller Führungskräfte und Beschäftigte konsequent umgesetzt wird.

Ziele der Lehrveranstaltung: Vermitteln von heute notwendigen Kenntnissen und Fachkunde im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz für künftige Führungskräfte, Planer, Bauleiter, Entwickler, Konstrukteure, etc.

Durch den gleichzeitigen Erwerb der Fachkunde nach dem Arbeitssicherheitsgesetz wird der Einsatz als Sicherheitsingenieur bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit ermöglieht.

Vorlesung: Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Termin: Montags 8.00 - 11.15 Uhr, Geb. 50.41, AVG, SR-108







Darfs ein bisschen Staat mehr sein ?

Innere Sicherheit in Deutschland

(sd) Seit Anfang der 70er Jahre ist deutsche Politik untrennbar mit dem Begriff der ®Inneren Sicherheit” verbunden. Der Ausdruck wurde bis zur Wende hauptsächlich im Zusammen-hang mit staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und der Begleiterscheinungen des kalten Krieges (z. B. Spionage) verwendet. Nach der Wiedervereinigung, die ja mit einer tiefgreifenden Änderung der politischen Verhältnisse vor allem in Europa einherging, verblassten die alten Feindbilder und organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung wurden als neue Bedrohungen der Inneren Sicherheit entdeckt. Doch unabhängig davon, was in der jeweiligen Zeit von Politik und Gesellschaft als Gefahr angesehen wurde, bedeuteten Maßnahmen zur Aufrechterhal-tung der Inneren Sicherheit vor allem eins: neue Befugnisse für Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdienste.

Diese Entwicklung hat allerdings ihren Preis. Fast ausnahmslos wurden die ®Waffen” im Kampf für das Allgemeinwohl mit Einschränkungen grundgesetzlich verbriefter Persönlichkeitsrechte erkauft, was weite Teile der Öffentlichkeit klaglos hinnahmen. Proteste und kritische Stimmen gab und gibt es zwar, sie richteten sich aber zumeist - wie beispielsweise bei der Einführung des großen Lauschangriffs - nur gegen eine einzelne Maßnahmen und nicht gegen die Gesamtheit staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Wie ein kurzer Blick auf das vergangene Jahrzehnt Innerer Sicherheit zeigt, ist es aber gerade deren Summe, die Anlaß zur Sorge gibt:

1992:

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität wird die Rasterfahndung in die Strafprozeßodnung[1] eingeführt. Die Staatsanwaltschaft kann seither zum Zweck der Strafverfolgung automatisierte Daten von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen (beispielsweise dem Einwohnermeldeamt) einfordern und diese mit eigenen Daten maschinell abgleichen. Dadurch können Personen ermittelt werden, die mehrere Merkmale eines mutmaßlichen Straftäters besitzen, was den Kreis der Verdächtigen reduzieren helfen soll. Weitere Inhaltspunkte des Gesetzes sind u. a. die Regelung des Einsatzes verdeckter Ermittler und die Schaffung des Straftatbestandes der Geldwäsche.

Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und der Rasterfahndung werden auch in das baden-württembergische Polizeigesetz[2] übernommen. Die Polizei wird ermächtigt, letztere Maßnahme auch schon zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, d. h. ohne das Vorliegen einer konkreten Gefahr, durchzuführen.

1994:

Das Verbrechensbekämpfungs-gesetz tritt in Kraft. Das Maßnahmenpaket enthält unter anderem eine Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (kurz G10-Gesetz), durch die die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) erheblich erweitert werden: Von nun an darf der deutsche Auslandsgeheimdienst den nicht leitungsgebundenen Fernmelde-verkehr im Ausland oder von der BRD ins Ausland kontrollieren, also vor allem die satellitengestützte Telekommunikation. Per Computer werden aus der großen Zahl der überwachten Telefongespräche, Telefaxsen-dunge, etc., diejenigen herausgesondert und aufgezeichnet, die bestimmte Schlüsselwörter enthalten (Schlüsselwort kann dabei jeder Begriff sein, den der BND als relevant für die Erfüllung seiner Aufgaben einstuft). Den Abschluß dieses auch als strategische Rasterfahndung bezeichneten Verfahrens bildet die Auswertung der gesammelten Daten, sowie eventuell deren Übermittlung an Staatsanwalt-schaften, Polizeibehörden oder das Zollkriminalamt, insofern sich Hinweise auf bestimmte Straftaten der allgemeinen Kriminalität ergeben haben.[3]

In einer weiteren Gesetzesnovellierung wird das Instrumentarium des Bundesgrenzschutzes (BGS) erweitert: Zur Verhinderung der illegalen Einreise in die BRD erhält die Bundespolizei das Recht zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (V-Leute, längerfristige Observationen, etc.), sowie zur Durchführung von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen bis zu 30 Kilometer hinter der Grenze. Außerdem beinhaltet das Gesetz die Einführung einer erleichterten Betretungsbefugnis von Wohnungen für BGS-Beamte.

1996:

Der baden-württembergische Landtag ändert das Polizeigesetz. Von nun an steht der Polizei als zusätzliches Instrument die verdachts- und ereignisunabhängige Kontrolle (auch unter dem Begriff Schleierfahndung bekannt) zur Verfügung, d. h. sie darf zum Zweck der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Krimi-nalität in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs und auf Durchgangsstraßen (im gesamten Bundesland und jederzeit) Ausweiskontrollen durchführen. Ergeben sich dabei Hinweise gegen den Kontrollierten oder führt dieser keinen Ausweis mit (wozu er gesetzlich nicht verpflichtet ist) so können weitere Maßnahmen folgen: Durchsuchung der Person, Durchsuchung mitgeführter Sachen, Gewahrsamnahme und / oder erkennungsdienstliche Behandlung zur Identitätsfeststellung.

1998:

Der große Lauschangriff wird in die Strafprozeßordnung eingeführt. Nachdem Artikel 13 des Grundgesetzes entsprechend geändert worden ist, darf die Staatsanwaltschaft nun heimlich Gespräche in einer Wohnung mithören, wenn die Maßnahme der Verfolgung schwerer oder einiger mittelschwerer Straftaten dient. Die Abhöraktion kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar in Wohnungen unverdächtiger Dritter vorgenommen werden, bedarf allerdings in jedem Fall der richterlichen Anordnung.

Die Befugnis zum großen Lauschangriff wird auch in das badenwürttembergische Polizeigesetz übernommen. Hier wird die Maßnahme zur ®Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person” zugelassen. Im Unterschied zur Strafprozeßord-nung sieht die Regelung keinerlei Schutz von besonderen Vertrauensverhältnissen vor, d. h. sie erlaubt auch das Lauschen in den Wohnungen und Arbeitsräu-men von Ärzten, Rechtsanwälten oder Pfarrern.

Zweite große Neuerung des Jahres ist die Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes: Der BGS darf seither in Zügen der deutschen Bahn, bzw. auf dem Gebiet der Bahnanlagen und Flughäfen ®jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, daß mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen.”

1999:

Das Oberverwaltungsgericht Bremen erklärt in einem Grundsatzurteil die von der Polizei ausgesprochenen Aufenthalts-verbote für rechtmäßig. Die Beamten der Hansestadt hatten Personen, die sie aus einschlägiger Erfahrung zur Drogenszene rechneten, das Betreten ganzer Stadtteile für einen mehrmonatigen Zeitraum untersagt.

Im selben Jahr nimmt die europäische Polizeibehörde EUROPOL ihre Tätigkeit auf. Hauptaufgabe ist das Sammeln, Zusammenführen und Auswerten von personenbezogenen Informationen. Diese Daten werden dann den nationalen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsländer zur Verfügung gestellt. Das Mandat von EUROPOL erstreckt sich auf folgende Bereiche der Kriminalität: Illegaler Drogenhandel, Schleusungskriminalität, Menschenhandel einschließlich Kinderpornografie, Kraftfahrzeugverschiebung, Geld-fälschung und Fälschung anderer Zahlungsmittel, illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen, sowie Geldwäscheaktivitäten und Terrorismus. Informationen über Personen, die im Verdacht stehen, mindestens eine dieser Taten begangen zu haben oder bei denen ®schwere Tatsachen” die Annahme rechtfertigen, daß sie eine solche begehen werden, können im zentralen EUROPOL-Informationssystem von den zuständigen nationalen Polizeibehörden (in Deutschland das BKA) gespeichert und abgerufen werden. EUROPOL selbst verarbeitet diese Informationen zu sogenannten Analysedateien, in denen u. a. Opfer und Kontaktpersonen eines mutmaßliche Täters, sowie Daten über dessen Sexualleben, politische Weltanschauung und andere Grundeinstellungen festgehalten werden dürfen. Die Mitarbeiter des europäischen Polizeiamtes genießen hinsichtlich unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitung sowie der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie Handlungen eine weitgehende Immunität.

Der Trend der 90er Jahre setzt sich nahtlos fort. Derzeit stehen zwei bedeutende Gesetzgebungsverfahren, die staatliche Überwachungsmaßnahmen an neue technische Entwicklungen anpassen sollen, kurz vor dem Abschluß. So ist der Stuttgarter Landtag schon seit längerem mit der Ausarbeitung von gesetzlichen Regelungen zur Videoüberwachung des öffentlichen Raumes beschäftigt. Gleichzeitig wird auf Bundesebene an einer Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) gearbeitet. Diese soll die technischen Voraussetzungen für die Durchführung effektiver Überwachungsmaßnahmen des elektronischen Datenverkehrs schaffen. Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen werden in dem Entwurf zur Einrichtung von Überwachungsschnittstellen verpflichtet, über die sich "berechtigte Stellen" Zugriff auf den elektronischen Post- und Fernmeldever-kehr verschaffen können. Mit der Umsetzung der TKÜV werden in Zukunft Eingriffe in den (elektronischen) Post- und Fernmeldeverkehr leichter und vor allem schneller möglich sein.

Begleitet wird diese Erschließung neuer Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung von der Ausweitung bereits bestehender Befugnisse, und zwar sowohl durch die Politik als auch von Seiten der Sicherheitsbehörden selbst. Erst kürzlich äußerte sich der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Jacob, in seinem Jahresbericht besorgt über die kontinuierlich gestiegene Zahl der überwachten Telefonanschlüsse: nachdem der Katalog der Straftaten, die eine Telefonüberwachung erlauben, seit der Einführung der Maßnahme mehrere Male erweitert worden war, ergingen 1999 über 12500 Überwachungsanordnungen. 1995 waren es noch etwa 4700 gewesen.

Eine ähnliche Entwicklung kam im Februar durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Tage. Eine Verfassungsbeschwerde hatte die Richter veranlasst, sich eingehend mit der Praxis der Hausdurchsuchungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu befassen. Dabei stellte sich heraus, daß bis zu diesem Zeitpunkt schätzungweise zwischen 66 und 90 Prozent aller Durchsuchungen ohne vorherige Anordnung eines Richters vorgenommen wurden. Rechtliche Grundlage war die Klausel "Gefahr im Verzug", die Polizei und Staatsanwaltschaft zur eigenmächtigen Durchführung von Maßnahmen berechtigt, die eigentlich einer richterlichen Anordnung bedürfen; dies ist jedoch nur in Notfällen und Ausnahmesituationen zulässig.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sowohl in quantativer als auch in qualitativer Hinsicht wachsen und daß diese Dynamik in den letzten zehn Jahre lediglich ein paar kleinere Dämpfer erfahren hat. Angesichts der Tatsache, daß sich die Eingriffsermächtigungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdiensten immer noch erheblich unterscheiden, ist es nur konsequent, wenn der Gesetz-geber nebenbei noch schrittweise die Hürden für die Weitergabe von Daten zwischen den einzelnen Behörden abbaut. Es läßt sich derzeit nicht abschätzen, ob sich die beschriebene Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzt oder zum Halten kommt. In welche Richtung sie gehen wird, falls kein Wechsel eintritt, ist allerdings recht deutlich: Innere Sicherheit droht dann zum Selbstläufer, zur Manie zu werden.

In der Politik ist es inzwischen selbstverständlich geworden, bei jeder sich bietenden Gelegenheit nach mehr Polizei und schärferen Ge-setzen zu rufen. Solche Forderun-gen sind sehr bequem für die Volksvertreter, weil sie sich relativ leicht umzusetzen lassen und zudem überaus öffentlichkeitswirksam sind. Sie treffen nämlich den Nerv all derjenigen, die sich schon lange einen starken Staat wünschen und davon träumen, daß in Deutschland einmal "richtig aufgeräumt" wird. Diese Allianz von Befürwortern des harten Durchgreifens hat mittlerweile sogar ihre ganz eigene Logik entwickelt. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, daß ein stetiger Zuwachs staatlicher Eingriffsmöglichkeiten der einzige Weg ist, die Kriminalitätsentwicklung positiv zu beeinflussen und den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten. Maßnahmen, die nicht die erhoffte Wirkung zeigen, müssen nach dieser Argumentation in solchem Maße ausgeweitet werden, daß sich ein (wie auch immer gearteter) Erfolg messen läßt. Am Ende steht also immer ein Zuwachs an staatlicher Macht. Dabei wird vergessen, daß schärfere Gesetze und ein Mehr an Polizei meist nicht zur Beseitigung der Ursachen gesellschaftlicher Probleme ge-eignet sind, sondern oft nur Symptome bekämpfen.

Unabhängig von der Wirksamkeit staatlicher Maßnahmen gilt auch folgendes: Wer effiziente Kriminalitätsbekämpfung als oberste Maxime ansetzt und z. B. kollektive Überwachungsmaßnahmen mit dem Argument zu rechtfertigen sucht, daß niemand etwas befürchten muß, der nichts zu verbergen hat, der täuscht erstens über die Rechtswirklichkeit hinweg und erkennt zweitens nicht, daß dies die Inversion des rechtsstaatlichen Prinzips ist. Ein Staat, der in seinen Bürgern lauter potentielle Kriminelle sieht und möglichst lückenlose Kontrolle über sie zu erlangen sucht, verliert früher oder später das Recht, sich demokratisch oder freiheitlich zu nennen.

Die Bundesrepublik hat mit der Legalisierung von Maßnahmen wie dem großen Lauschangriff oder der strategischen Rasterfahndung bereits ein Stück auf dem Weg zum Sicherheitsstaat zurückgelegt und sie bleibt weiterhin auf Kurs. Immer noch werden die beiden scheinbaren Gegensätze des Allgemeinwohls und der individuellen Grundrechte so geschickt gegeneinander ausgespielt, daß eine Beschneidung der letzteren unumgänglich scheint. Doch dieser Weg ist kein gangbarer, sondern führt in die Irre. An seinem Ende steht Benjamin Franklins bittere Erkenntnis, daß der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, beides verlieren wird.



[1] und [2]: In der Rechtsordnung der BRD wird zwischen der Verhinderung (Prävention) und der Verfolgung (Repression) von Straftaten unterschieden. Erstere ist Aufgabe der Polizei. Ihre Befugnisse werden größtenteils von den einzelnen Bundesländern in eigenen Polizeigesetzen geregelt, nur einige wenige Behörden, wie das Bundeskriminalamt oder der Bundesgrenzschutz unterstehen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dagegen existiert für die Staatsanwaltschaft die Strafprozeßordnung (StPO) als bundeseinheitliches Regelwerk. In ihr ist festgelegt, welche Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten ergriffen werden dürfen. Ermitteln Polizeibeamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft, so gelten die Regelungen der Strafprozeßordnung auch für sie.

[3]: In einem 1999 gefällten Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile der Bestimmungen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Richter grenzten im wesentlichen die Straftatbestände ein, die den BND Weitergabe von durch die strategische Rasterfahndung gewonnene Daten berechtigen, und ordneten eine Neuregelung des Gesetzes bis Ende Juni 2001 an. Die grundsätzliche Befugnis zur heimlichen Informationsgewinnung aus dem grenzüberschreitenden Fernmeldeverkehr wurde allerdings nicht beanstandet und wird somit weiter bestehen bleiben.



Links:

www.bmj.bund.de (Bundesministerium der Justiz)

www.bmi.bund.de (Bundesministerium des Innern)

www.bfd.bund.de (der Bundesbeauftragte für Datenschutz)

www.lfd.nrw.de (die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen)

www.sz-archiv.de (Online-Archiv der Süddeutschen Zeitung)

www.bka.de (Bundeskriminalamt)

www.bundesnachrichtendienst.de



Bücher:

Fredrik Roggan: Auf legalem Weg in einen Polizeistaat

Rolf Gössner: Der hilflose Schrei nach dem starken Staat

Roewer: Innere Sicherheit im vereinten Deutschland

Wolf / Stephan: Polizeigesetz für Baden-Württemberg






Nachschlag

Ergänzungen zu in dubio contra reo (omni 1)

(ws) Seit Erscheinen des Berichts über die Zerstörung der ehemaligen Räumlichkeiten der Hochschule für Gestaltung an der Schwarzwaldstraße (omni berichtete) hat sich einiges zugetragen. Hier in Kürze der aktuelle Stand der Dinge:

Wie die Stadt Anfgang März verkündete, ist nun ein Investor für das Gelände auf der Rückseite der Hauptbagnhofes gefunden worden, woraufhin die Stadt den BewohnerInnen der Ex-Steffi mit einer sechsmonatigen Frist kündigte. Investor ist die Landesbank Baden-Württemberg.

In einem Treffen mit den JUSOS sicherte Sozialbürgermeister Denecken zu, sich um ein Alternativprojekt für die Be-wohnerInnen der Ex-Steffi zu bemühen. Gleichzeitig versuchte er den Polizeieinsatz vom 16.12.2000 zu rechtfertigen.

Am Samstag den 14.04. demonstrierten ca. 500 Jugendliche in der Karlsruher Innenstadt für den Erhalt eines selbstverwalteten Wohn- und Kulturzentrums. Bei der Demonstration wurde auch konkret das Nutzungsrecht für die zugemauerten Räumlichkeiten des HfG-Flügels gefordert.

Am 29.04.2001 schließlich erklärte ein ®Unabhängiges Komitee: Taten sind die besten Worte!” die Räumlichkeiten für besetzt. Eine Instandsetzung des Wohnraumes wurde durch die Hausbesetzer angekündigt.





Dem Lutz sein Meinung

(lf) Mann, was bin ich froh, dass ich noch Strom habe. Das wäre ja fast in die Hose gegangen, ich habe ganz schön gezittert. Weil die Leute, die den Strom machen, also den richtigen, nicht den aus Wasser, die mussten ja Brennstäbe in Deutschland hin und her fahren, damit die Elektrizität nicht weg ist, und das war ja reichlich schwierig, weil richtigen Strom gibt's nur aus Atomkraftwerken, und das macht es kompliziert.

Im Prinzip ist das mit den Brennstäben wie mit den Batterien, die sind voll, wenn man sie kauft, und wenn man 2 Stunden Walkman gehört hat, sind sie leer. Und dann tut man die nebenhin legen und vergisst sie da, und wenn man neue Batterien sucht, dann muss man wieder erst alle durchtesten, ob die schon leer sind oder nicht. Und während man testet, kann man nicht Walkman hören. So ist das auch mit den Brennstäben, die liegen dann auch in der Gegend rum und keiner weiß was mit anzufangen, und wenn man sie anfasst, kriegt man Krebs und verreckt und wenn alle verrecken, die den Strom machen, dann gibt's keinen mehr. Von Batterien kriegt man kein Krebs. Hoffe ich zumindest.

Also sind Atomkraftwerke sowas wie große Batterien mit Krebs, und deshalb muss man die Brennstäbe irgendwie loswerden. Meistens gibt man die den Franzosen und den Engländern, die sind eh schon so krank, denen macht das auch nichts mehr. Und den Rest schüttet man irgendwelchen Bauern an der Nordsee vor die Füße, die kapieren das ohnehin nicht und freuen sich, wenn mal jemand zu Besuch kommt. Leider freuen die sich viel zu sehr, denn dann ist da immer das ganze Volk auf den Beinen, wenn die mal eine Lokomotive sehen, und die hüpfen dann vor lauter Spaß auf den Schienen rum und die Lokomotive kommt nicht durch. Und weil die so doof sind, haben wir am Ende keinen Strom mehr.

Letzens haben sich ein paar von den Dorftrotteln vor lauter Freude selbst einbetoniert. Das muss man sich mal vorstellen, stehen da rum, treten vor lauter Aufregung in ihre Betoneimer und winken dem Zug und am Ende ist der Beton hart und die kommen nicht mehr raus und der Zug nicht vorbei. So einen Blödsinn veranstalten die da immer, und deshalb müssen tausende von Polizisten aufpassen, dass die Dorftrottel sich nicht vor lauter Freude verletzen. Die haben echt ein Glück, dass die Polizei da immer ist, ansonsten würden die die Brennstäbe nicht mehr kriegen sondern die Bayern, und dann wären die im Norden aber traurig. Deshalb ist es besser, wenn die Polizei denen mal ordentlich auf die Fünf haut, damit die mal anfangen mitzudenken. Am Ende sagt die Stromindustrie noch, nö, sagt die, ihr seid uns zu doof, ihr kriegt keinen richtigen Strom mehr sondern nur so welchen aus Frankreich. Oder aus Sonne. Und wenn ich dann abends Fernsehen gucken will, steh ich dumm da, weil dann keine Sonne mehr da ist. Und mit Franzosenstrom will ich erst recht nicht fernsehen, da versteh ich ja nix. Alles wegen ein paar Pennern, die in einen Betoneimer treten. Soweit ist's schon gekommen ...





Und es lohnt sich doch...

(ms) Es hilft wenig, sich über die Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit nur aufzuregen. Noch schlimmer, einfach wegzuschauen und die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte allein der Politik zu überlassen. Das individuelle Engagement jedes einzelnen Menschen ist durch nichts zu ersetzen. Die vielen kleinen und großen Erfolge bei der Verteidigung der Menschenrech-te wären ohne die Existenz freier und unabhängiger Bewegungen nicht möglich gewesen.

Menschenrechte bilden das Fundament jeder Demokratie! Geleitet von dieser Überzeugung unterzeichneten die Mitglieder des Europarates am 04. November 1950 in Rom die Europäische Menschenrechts-konvention. Sie ist also schon über 50 Jahre alt. Doch eines ist sicher: sie ist noch kein bißchen überholt!

Wir sind Mitglieder bei amnesty international, eine der größten Organisationen, die sich um gewaltlose politische Gefangene kümmert. Amnesty international hat weit über eine Million ehrenamtliche MitarbeiterInnen in über 140 Ländern der Welt. Allein in Karlsruhe gibt es 14 aktive Gruppen. Aber hier an der Uni? Gähnende Leere ... oder vielleicht doch nicht?

Wir haben an der Uni eine eigene ai-Gruppe gegründet. Unsere Arbeit liegt z.Zt. in einer Anti-Folter-Kampagne mit Schwerpunkt Frauen. Wir arbeiten an einer Computerpräsentation, die in öffentlichen Gebäuden und an der Uni ausgestellt werden soll. Wenn das erledigt ist, werden wir uns neue Themen suchen (z.B. die Betreuung eines politischen Gefangenen oder Aktionen zu einem speziellen Land) oder uns an weiteren Aktionen der Karlsruher ai-Gruppen beteiligen. Amnesty international feiert dieses Jahr seinen 40. Geburtstag und wird dies mit vielen weiteren Aktionen verbinden.

Mitmachen !

Wir haben viel vor und freuen uns über neue Mitglieder! Wir treffen uns nach Absprache ca. alle zwei bis vier Wochen.

Mehr Informationen zum Thema findet Ihr auf der Homepage des Arbeitskreises: http://www.usta.de/RefAk/Amnesty

Kontakt E-mail: amnesty@usta.de






Marcel Huber quirlt

Thailändisches Curry

einige Brokkoliröschen

5 - 6 Karotten

1 Kohlrabi

2 Paprika (rot&grün)

1 Pack Zuckerschoten

1-2 große Zwiebeln

2-3 Knoblauchzehen

327 g Putenbrust (je nach Glaubensrichtung)

1 - 2 Tl Currypaste

1 - 2 Dosen Kokosmilch (oder Kokospaste)

1 Tl Kurkuma (nicht dringend erforderlich)

½ Tl Cayennepfeffer (nicht dringend erforderlich)

Salz

Pfeffer

Basmatireis

(mh) Nachdem es letztesmal ein studentenfreundliches Gericht zu Kochen gab, müßt ihr diesmal leider frische Zutaten kaufen, was einen Mehraufwand bei der Vorbereitung zur Folge hat. Man könnte dieses Rezept bestimmt auch mit Dosen - und Tiefkühlfraß bestreiten, wovon ich euch aber abraten würde, da es garantiert Müll gibt (man bemerke die Ambivalenz). Also gebt euch einen Ruck, erfreut den Gemüsemann um die Ecke und tut zudem eurer Gesundheit etwas Gutes. Für Fleischfanatiker kann man dieses Essen auch mit Tierresten verfeinern, was allerdings eine Abweichung vom Grundrezept und einen Widerspruch zur derzeitigen Lage der Landwirtschaft darstellt.

Nun kommen wir aber mal zu Potte und beginnen mit dem Reinigen des Gemüses. Der Brokkoli wird in kleine Röschen zerpflückt und gewaschen, die Karotten ebenfalls und werden dann in winzige Stifte von 4 cm Länge und einen Querschnitt von etwa 10 mm² (e = 1 mm²) gecuttet. Mit dem Kohlrabi verfahrt ihr ebenso und die Paprika wird ebenfalls gewaschen, entkernt und in Streifen geschnitten. Die Schoten muß man nur waschen und in ihrer ursprünglichen Form belassen. Die Zwiebeln und den Knoblauch schälen und kleinhacken, mit dem verseuchten Fleisch könnt ihr verfahren wie ihr wollt, selbst Schuld, wenn ihr sowas verköstigen müßt. Nach dieser Wahnsinnstortur habt ihr euch eine Pause redlich verdient. Zum Relaxen reiche man eine lecker Erfrischung, damit der Abend nicht so trocken beginnt. Heute empfehle ich euch eine Hefekaltschale aus dem Hause "Rot" oder einen süffigen, spanischen Rotwein der Marke Penédes. Genug ausgeruht, jetzt geht`s zur Sache. Man nehme am allerbesten einen Wok, eine dieser komisch gewölbten Pfannen, die zur Zeit so in sind oder aber auch einfach eine hohe Pfanne. Diese(n) mit etwas Öl erhitzen und dann die Zwiebeln glasig dünsten, nacheinander Karotten, Kohlrabi, Paprika und Schoten hinzufügen und mitbraten, aber bitte nicht weichkochen, da es ja sonst aufgrund mangelnder Vitamine nicht mehr gesund ist. An euch fleischfressende Wesen: vergesst euer Seperatorenfleisch nicht, auch dies muß geröstet werden. Wenn ihr wollt, könnt ihr jetzt den ganzen Kram mit den Gewürzen abschmecken und dann das ganze mit der Kokospampe auffüllen, je nachdem wieviel Matsch ihr vertragt ein oder zwei Dosen dazuschütten. Dieses Zeug könnt ihr übrigens wie auch die Currypaste beim Asiamarkt käuflich erwerben, die verschieden Farben geben den Grad der Schärfe an. Zuletzt die Paste hinzuschmieren und ordentlich verrühren. Nun fragt ihr euch sicher, wozu die Brokkoliröschen dienen, diese mengt ihr als allerletztes unter die köstlich duftende Masse und laßt alles durchziehen bis der Brokkoli gar ist, aber wie gesagt nichts verkochen lassen, wäre schade drum. So, nun ist dies lecker Mahl fertig, fehlt nur noch die Beilage, da diese länger dauert als das Gericht, solltet ihr den Reis zuerst aufsetzen. Diesen kann man übrigens mit einigen Kardamomkapseln, einem Eck Butter und einer Prise Zitronensaft prima verfeinern. Das wohlschmeckende fernöstliche Essen benötigt etwa eine Kochdauer von 15 - 20 Minuten, sicherheitshalber einfach mal probieren, und ist eigentlich recht preiswert, natürlich nur, wenn ihr endlich mit zum Verfall des Fleischmarktes beitragen wollt. Je nach Fressucht, des Einzelnen reicht dieses oppulente Mahl für 2 - 4 Personen und alle werden begeistert von dieser Küche sein. Nun wünsche ich euch allen einen guten Appetit und trinkt ordentlich, falls es zu scharf ist.