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WohngeldSenkt Wohngeld die Kosten?Für viele Mieter ist bei der Überlegung "Wie viel Miete kann ich bezahlen?" das Wohngeld ein nicht wegzudenkender Zuschuss. Für Studierende hängen die Trauben allerdings sehr hoch, denn sie erhalten erstmal grundsätzlich kein Wohngeld (§41, Abs. 3 WoGG). Das gilt nicht nur für allein stehende Studis, sondern auch dann, wenn alle Familienmitglieder des Haushaltes BAföG-Empfänger sind, wie z.B. Studierendenehepaare. Manche Studis haben trotzdem Anspruch auf WohngeldAussicht auf Wohngeld besteht erst dann, wenn BAföG schon dem Grunde nach nicht in Anspruch genommen werden kann (siehe dazu auch BAföG-Teil dieses Infos). Die einzige Ausnahme bilden BAföG-Empfänger, die mit wohngeldberechtigten Familienmitgliedern zusammenwohnen. Wer also mit seinem Kind und/oder nicht BAföG-Berechtigtem Ehepartner zusammen wohnt, kann für sich selbst auch Wohngeld beantragen, der Mietzuschuss im BAföG fällt dann aber weg. Was heißt "BAföG dem Grunde nach"?Hierzu zählen nicht nur die, die tatsächlich BAföG erhalten, sondern auch solche, die deshalb kein BAföG bekommen, weil das zu berücksichtigende Einkommen zu hoch ist. Dann ist ein Wohngeldantrag sinnlos. Wer aber BAföG-Leistungen nicht bekommt, weil
Beim Wohngeldantrag muss in der Regel eine schriftliche Auskunft des zuständigen BAföG-Amtes vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von BAföG schon dem Grunde nach nicht vorliegen. Das ist bspw. der letzte BAföG-Ablehnungsbescheid, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten wurde. Eigener Hausstand Du musst einen eigenen Hausstand gegründet haben, um Wohngeld bekommen zu können. In der Regel wird aber absurderweise bei Studierenden davon ausgegangen, dass sie nach Ende des Studiums in den Haushalt der Eltern zurückkehren. Diese Annahme musst du also bei der Antragstellung widerlegen. Dazu kannst du dir eine der folgenden Begründungen aussuchen:
MindesteinkommenDa Wohngeld keine Leistung zum laufenden Lebensunterhalt, sondern ein Mietkostenzuschuss ist, kannst du Wohngeld nur bekommen, wenn du nachweist, dass du die Lebenshaltungskosten anderweitig aufbringst. Dieses Mindesteinkommen umfasst den Sozialhilferegelsatz plus Kaltmiete und Nebenkosten. Außerdem darfst du zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine Mietschulden haben. Nicht geleistet wird Wohngeld, wenn du oder ein Familienmitglied im Jahr der Antragstellung Vermögenssteuer zahlen muss; oder es sich um eine Zweitwohnung handelt; oder die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, du die Miete z.B. dadurch aufbringen könntest, dass du Unterhaltsansprüche Dritten gegenüber geltend machst. (Nicht versagt werden kann das Wohngeld, wenn du durch Aufnahme eines Zweitstudiums deine Einkommensverringerung selbst verursacht hast. BerechnungIm Wesentlichen hängt die Höhe des Wohngeldes von drei Faktoren ab:
Vorsicht bei WohngemeinschaftenUm WGs nicht gegenüber Familien zu bevorzugen, dürfen die Wohngeldämter Mitbewohner einer WG zur Berechnung heranziehen, wenn es sich um eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt. Soll das Einkommen deiner Mitbewohner also unberücksichtigt bleiben, so müsst ihr nachweisen, dass ihr nur Nebenräume gemeinsam nutzt. Wohnzimmer etc., die kollektiv genutzt werden, gibt es nicht. Putzmittel etc. werden von euch immer getrennt gekauft. Ihr benutzt nichts gemeinsam. Andernfalls darf das Wohngeldamt ausrechnen, ob das Wohngeld niedriger ausfiele, wenn es sich um eine Familie handelte, und gegebenenfalls dein Wohngeld auf den so errechneten Betrag kürzen, falls dann überhaupt noch etwas übrig bliebe. Außerdem müssten dann alle Leute in deiner WG ihr Einkommen offen legen und Anträge ausfüllen. Also beim Wohngeldantrag nicht vergessen, dass du in einer reinen Zweck-WG lebst. Wo stellt man den Antrag? Was braucht man für Dokumente?Deinen Wohngeldantrag kannst du beim Amt für Wohnungswesen (Kochstr. 7, Nähe Rathaus West, Tel.: 0721 / 133-6401) stellen. Für deinen Wohngeld-Antrag brauchst du (mindestens) folgende Unterlagen:
Alle Formulare erhältst du beim Amt für Wohnungswesen. Vergewissere dich beim Abholen der Formulare, dass du auch wirklich alle Notwendigen bekommen hast. |
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