Verzinsliches Bankdarlehen
Wann wird Ausbildungsförderung als Bankdarlehen gewährt
(§ 17 Abs. 3 BAföG)
Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen
erhalten Studierende in den Fällen des §7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und §7 Abs.
2 Satz 2 BAföG
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für eine weitere Hochschulausbildung, die eine
Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme
des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,
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für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen
Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte
Ausbildungsziel, dies erfordern,
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für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer,
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in den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(§ 46 BAföG)
Wie bei der Förderung innerhalb der Regelstudienzeit
(Zuschuss/Staatsdarlehen) wird über die Höhe der
Darlehenssumme des verzinslichen Bankdarlehens auf schriftlichen
Antrag durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung
entschieden. Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen
Formblätter, die über das Internet oder bei allen Ämtern
für Ausbildungsförderung erhältlich sind, zu
verwenden. Die Höhe des Bankdarlehens kann vom
Auszubildenden bei der Antragstellung allerdings
begrenzt werden. Die Begrenzung ist dann für den
Bewilligungszeitraum unwiderruflich.
Wie kommt der Darlehensvertrag zustande und wer zahlt das Darlehen aus?
(§ 18 c BAföG, § 50 BAföG, § 51 BAföG)
Mit dem Bescheid über die Gewährung
von Ausbildungsförderung erhält der
Auszubildende ein von der
Deutschen Ausgleichsbank gezeichnetes
Vertragsangebot. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt,
muss das Angebot innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für
Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments
(Personalausweis, Reisepass) unterzeichnet und zurückgegeben werden.
Das Bankdarlehen wird direkt von der Deutschen
Ausgleichsbank gezahlt. Zahlungen sind dabei nur auf ein
inländisches Bankkonto möglich.
Wann und wie ist das Bankdarlehen zurückzuzahlen?
(§ 18 c BAföG)
Das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen muss in
Mindestraten von 200 DM/105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren
zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beginnt sechs
Monate nach dem Ende der Förderungszeit. Das Bankdarlehen
wird an die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, die vor
Beginn der Rückzahlung die Höhe der Darlehensschuld und
der Zinsen, die jeweils geltende Zinsregelung, die Höhe der
monatlichen Zahlungsbeträge und den Rückzahlungszeitraum
mitteilt, zurückgezahlt. In den Fällen, in denen ein
Auszubildender sowohl Staatsdarlehen als auch Bankdarlehen
erhalten hat, ist zuerst das Bankdarlehen und im Anschluss daran
das Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Die Frist, innerhalb
derer alle Darlehen getilgt werden müssen, verlängert sich dann
auf 22 Jahre. Auch bei der Rückzahlung der Bankdarlehen ist
eine vorzeitige Tilgung, jedoch ohne Nachlassgewährung,
möglich. Weitere Informationen zur Rückzahlung des
Bankdarlehens enthält der Darlehensvertrag.
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