UStA-Sozialinfo 2002

BAföG

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Verzinsliches Bankdarlehen

Wann wird Ausbildungsförderung als Bankdarlehen gewährt

(§ 17 Abs. 3 BAföG)
Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen erhalten Studierende in den Fällen des §7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und §7 Abs. 2 Satz 2 BAföG

  1. für eine weitere Hochschulausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,
  2. für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern,
    • für die durch einen Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer,
    • in den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

(§ 46 BAföG)
Wie bei der Förderung innerhalb der Regelstudienzeit (Zuschuss/Staatsdarlehen) wird über die Höhe der Darlehenssumme des verzinslichen Bankdarlehens auf schriftlichen Antrag durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung entschieden. Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formblätter, die über das Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind, zu verwenden. Die Höhe des Bankdarlehens kann vom Auszubildenden bei der Antragstellung allerdings begrenzt werden. Die Begrenzung ist dann für den Bewilligungszeitraum unwiderruflich.

Wie kommt der Darlehensvertrag zustande und wer zahlt das Darlehen aus?

(§ 18 c BAföG, § 50 BAföG, § 51 BAföG)
Mit dem Bescheid über die Gewährung von Ausbildungsförderung erhält der Auszubildende ein von der Deutschen Ausgleichsbank gezeichnetes Vertragsangebot. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Angebot innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) unterzeichnet und zurückgegeben werden. Das Bankdarlehen wird direkt von der Deutschen Ausgleichsbank gezahlt. Zahlungen sind dabei nur auf ein inländisches Bankkonto möglich.

Wann und wie ist das Bankdarlehen zurückzuzahlen?

(§ 18 c BAföG)
Das Bankdarlehen einschließlich der Zinsen muss in Mindestraten von 200 DM/105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beginnt sechs Monate nach dem Ende der Förderungszeit. Das Bankdarlehen wird an die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, die vor Beginn der Rückzahlung die Höhe der Darlehensschuld und der Zinsen, die jeweils geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge und den Rückzahlungszeitraum mitteilt, zurückgezahlt. In den Fällen, in denen ein Auszubildender sowohl Staatsdarlehen als auch Bankdarlehen erhalten hat, ist zuerst das Bankdarlehen und im Anschluss daran das Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Die Frist, innerhalb derer alle Darlehen getilgt werden müssen, verlängert sich dann auf 22 Jahre. Auch bei der Rückzahlung der Bankdarlehen ist eine vorzeitige Tilgung, jedoch ohne Nachlassgewährung, möglich. Weitere Informationen zur Rückzahlung des Bankdarlehens enthält der Darlehensvertrag.