![]() |
Zum Sozialinfo-Inhaltsverzeichnis Zur Homepage des UStA Förderung nach BAföG
|
Geschichtlicher ÜberblickDas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist 1971 verabschiedet worden. In seiner Begründung stand u. a., dass BAföG jeder und jedem ermöglichen soll, sich entsprechend den eigenen Fähigkeiten auszubilden. Das BAföG sollte die soziale Selektion beim Zugang zu Bildung begrenzen bzw. ganz abbauen.Doch zeigte sich bald, dass das BAföG diesem Anspruch nicht gerecht wurde. Durch die Kopplung des BAföG an das elterliche Einkommen und die mangelnde Anpassung der Förderungshöchstsätze und Einkommensfreibeträge sank der Anteil der Geförderten insgesamt, ebenso der durchschnittliche Geldbetrag, der an die einzelnen Studierenden als Zuschuss ausgezahlt wurde. Im Jahr 1974 kam es durch die Einführung des Grunddarlehens zu einer weiteren Verschlechterung der Situation. Seitdem muss ein gewisser Anteil des erhaltenen BAföGs zurückgezahlt werden. Begründet wurde der Schritt damals mit der Notwendigkeit der Entlastung der öffentlichen Haushalte. Genau diese Begründung wurde übrigens auch wieder bemüht, als die Regierung Kohl als eine ihrer ersten Taten den BAföG-Kahlschlag ab August 1983 beschloss, der eine fast völlige Abschaffung des SchülerInnen-BAföGs sowie eine Umstellung des studentischen BAföGs auf Volldarlehen (d. h. das gesamte BAföG musste zurückgezahlt werden) beinhaltete. Die Anhäufung von Schulden durch Erhalt von BAföG führt dazu, dass gerade die sozialen Gruppen, die niemals den Respekt vor solchen Summen verloren haben, vor dieser Schwelle zurückschrecken. Das zeigt auch der sinkende Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Gruppen unter den Studierenden, wie es in der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks nachzulesen ist. 1984 wurde der "Darlehensteilerlass" beschlossen, der in seiner heutigen Form besagt, dass abhängig von Studienleistungen und Studienzeit ein Teil des Darlehens erlassen wird. Da das BAföG nicht mehr auf der Höhe der Zeit war und nicht mehr in zufriedenstellender Weise funktionierte, wurden Möglichkeiten einer grundlegenden Änderung des BAföG diskutiert. Es wurde aber nie grundlegend reformiert, sondern nur am bestehenden Gesetz herumgedoktert, so dass mittlerweile schon die 20. BAföG-Novelle gültig ist; diese ist unten genau erläutert. Im Juli 1995 trat dann Jürgen Rüttgers (CDU), selbsternannter "Zukunftsminister", mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit, den Darlehensanteil nicht mehr zinslos vom Bund vergeben zu lassen, sondern von einer Bank, die dafür Zinsen verlangt. Diese Überlegungen führten 1996 zur Verkürzung der Förderhöchstdauern in den meisten Studiengängen, zur Einschränkung der Förderung nach einem Fachrichtungswechsel und zur Einführung des verzinslichen Bankdarlehens bei der Studienabschlussförderung. Während des Uni-Streiks erarbeiteten viele Studierendengruppen alternative BAföG-Modelle, die großen Teils kostenneutral angedacht wurden: Sie sollten nicht (wesentlich) mehr kosten als das aktuelle BAföG-Modell. Gerade aber in dieser Kostenneutralität liegt ein Teil des Hundes begraben: Das Gesamtvolumen, welches für BAföG zur Verfügung steht, ist schon immer zu gering gewesen. Die Ausgaben für BAföG von Bund und Ländern entsprechen mit derzeit ca. 1,7 Milliarden DM (1999) ungefähr dem Stand des Jahres 1978 - allerdings gab es damals gerade 900.000 Studis, heute sind es mit ca. 1,8 Millionen doppelt so viele. Vor dem Regierungswechsel 1998 vertrat die SPD weitgehend das "Fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell", das in seinen Grundzügen auf einem Vorschlag der Studentenwerke beruht. Es sah folgendes vor: Die bisher an die Eltern ausbezahlten "ausbildungsbezogenen Leistungen" für die Kinder (Ausbildungsfreibetrag, Kindergeld/Kinderfreibetrag) sollten elternunabhängig direkt an alle Studierenden ausgezahlt werden (ca. 400 DM/Monat als Sockelbetrag). Darüber hinaus sollte es eine (ähnlich dem heutigen BAföG) elternabhängige "Aufbauförderung" geben. Im Januar 2000 ist diese grundlegende BAföG-Reform bereits gescheitert. Aufgrund eines Kanzlervetos kommt die versprochene grundlegende BAföG-Reform von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn nicht zu Stande. Schröder argumentiert mit verfassungsrechtlichen Bedenken und mit Mehrausgaben des Staates von bis zu 2 Milliarden Mark. Außerdem sei das Kindergeld für den Hausbau der Eltern(!) verplant. Dies steht im krassen Widerspruch zu den Wahlversprechen, die besagten, dass die Ausgaben für Bildung verdoppelt werden sollten.
Wichtige VorbemerkungDie folgenden BAföG-Erläuterungen ergeben sich aus der 20. BAföG-Novelle, die am 1. Juli 1999 in Kraft trat. Sie sind sorgfältig recherchiert und nochmals überprüft worden. Viele Ausnahmen und Sonderfälle konnten nicht berücksichtigt werden, trotzdem handelt es sich um eine relativ umfassende Darstellung des BAföG.Benutzte Abkürzungen:
BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz | |