Infos zur Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft
Warum mundtot?
Deine Studivertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studis das
Studium zu erleichtern, wird aber trotzdem vom Land nicht anerkannt.
Dein sogenannter Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) darf sich
seit der Abschaffung der demokratischen Vertretung der Studierenden
durch die Landesregierung am 10.11.1977 nur noch um musische, kulturelle
und eingeschränkt um soziale Dinge kümmern. Eigenes Geld haben wir nicht
mehr.
Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn bei uns gibt es seitdem das
Unabhängige Modell und den UStA. Wir versuchen im Prinzip, die gleiche
Arbeit, die vorher die verfasste Studischaft geleistet hat, weiterzuführen.
Jedoch mit Unterschieden: Der UStA bekommt kein Geld vom Land und wir
dürfen uns nicht um die wirtschaftlichen Belange der Studierenden
kümmern. Dazu gehört beispielsweise das Führen einer Druckerei oder
Autovermietung, der Lehrmittelvertrieb oder Cafébetrieb.
In allen anderen Bundesländern außer Bayern ist das nicht so. Dort haben
die Verfassten Studischaften große eigene Finanztöpfe, mit Hilfe derer
sie ihre Studis versorgen und betreuen. So finanzieren sie Wohnheime,
bieten günstige Autovermietungen an oder richten eigene
Kinderbetreuungen für Studis mit Nachwuchs ein.
Deshalb haben wir verschiedene Vereine, um Euch ansatzweise das bieten
zu können, für das die ASten einmal gegründet wurden.
Warum gibt es bei uns keine Verfasste Studierendenschaft mehr?
Der damalige Ministerpräsident Filbinger begründete die Abschaffung
damit, dass versucht werden solle, den "linken terroristischen Sumpf"
auszutrocknen, der seiner Ansicht nach in den ASten vorhanden sei. Zum
linken Sumpf würde dann auch Georg Milbradt gehören, der
Ministerpräsident von Sachsen und CDU-Mitglied, der einst Finanzreferent
beim AStA der Uni Münster war.
Filbinger ignorierte dabei, dass die ASten demokratisch von der gesamten
Studierendenschaft gewählt werden. Und da die Studis ein nahezu genauso
breites politisches Spektrum wie die Gesamtbevölkerung aufweisen, ist
das Verbot eigentlich illegitim!
Ein anderer Grund, den man damals angeführt hatte, war der, dass die
Studis in einer Verfassten Studierendenschaft "zwangsmäßig" Mitglied
seien und sich deshalb nicht wehren könnten, wenn sie die Meinung ihrer
Studivertretung nicht befürworten würden. Es ist aber auch so, dass Du
als Mitglied der Hochschule automatisch vom Rektor nach außen vertreten
wirst, und an dessen Meinung kannst Du nichts ändern. An der Deiner
Studivertretung schon.
Warum wollen wir wieder eine Verfasste Studierendenschaft und was
bedeutet sie?
Eine Verfasste Studischaft darf Dich direkt nach außen vertreten. Sie
hat also das Selbstvertretungsrecht der Studierenden einer Uni. Damit
ist die Studierendenschaft eine juristische Person, die für Dich und
Deine Rechte als einzelner Studi eintreten kann.
Ein hochschulpolitisches Mandat hat der AStA dann auch. Je nachdem, wie
die Wahlen für Deine Studivertretung ausgehen, kann sie sich dann
äußern. Zu welchen Themen, das entscheidet das Studierendenparlament.
Und wer hier vertreten ist, das entscheidest Du als Wähler.
Genauso wichtig ist die Finanzautonomie. Der AStA als Körperschaft des
öffentlichen Rechts darf selbständig über seine Mittel entscheiden und
darf auch von Dir einen Semesterbeitrag von wenigen Euro erheben, um die
Serviceleistungen für Studis auszubauen. Das muss er aber nicht, denn
ein verfasster AStA kann -- anders als ein nicht verfasster --
gewinnbringend Feste organisieren oder eine Autovermietung betreiben, um
sich so zu finanzieren.
Und zuletzt darf man auch die Satzungsautonomie nicht außer Acht lassen.
Du kannst selbst mitentscheiden, wie Deine Studivertretung aussehen soll.
Selbstbestimmung eben.
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