header.jpg

Mundtod

Infos zur Abschaffung der Verfassten Studierendenschaft

Warum mundtot?

Deine Studivertretung arbeitet zwar richtig viel, um allen Studis das Studium zu erleichtern, wird aber trotzdem vom Land nicht anerkannt. Dein sogenannter Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) darf sich seit der Abschaffung der demokratischen Vertretung der Studierenden durch die Landesregierung am 10.11.1977 nur noch um musische, kulturelle und eingeschränkt um soziale Dinge kümmern. Eigenes Geld haben wir nicht mehr.
Das merkst Du vielleicht nicht direkt, denn bei uns gibt es seitdem das Unabhängige Modell und den UStA. Wir versuchen im Prinzip, die gleiche Arbeit, die vorher die verfasste Studischaft geleistet hat, weiterzuführen. Jedoch mit Unterschieden: Der UStA bekommt kein Geld vom Land und wir dürfen uns nicht um die wirtschaftlichen Belange der Studierenden kümmern. Dazu gehört beispielsweise das Führen einer Druckerei oder Autovermietung, der Lehrmittelvertrieb oder Cafébetrieb.
In allen anderen Bundesländern außer Bayern ist das nicht so. Dort haben die Verfassten Studischaften große eigene Finanztöpfe, mit Hilfe derer sie ihre Studis versorgen und betreuen. So finanzieren sie Wohnheime, bieten günstige Autovermietungen an oder richten eigene Kinderbetreuungen für Studis mit Nachwuchs ein.
Deshalb haben wir verschiedene Vereine, um Euch ansatzweise das bieten zu können, für das die ASten einmal gegründet wurden.

Warum gibt es bei uns keine Verfasste Studierendenschaft mehr?

Der damalige Ministerpräsident Filbinger begründete die Abschaffung damit, dass versucht werden solle, den "linken terroristischen Sumpf" auszutrocknen, der seiner Ansicht nach in den ASten vorhanden sei. Zum linken Sumpf würde dann auch Georg Milbradt gehören, der Ministerpräsident von Sachsen und CDU-Mitglied, der einst Finanzreferent beim AStA der Uni Münster war.
Filbinger ignorierte dabei, dass die ASten demokratisch von der gesamten Studierendenschaft gewählt werden. Und da die Studis ein nahezu genauso breites politisches Spektrum wie die Gesamtbevölkerung aufweisen, ist das Verbot eigentlich illegitim!
Ein anderer Grund, den man damals angeführt hatte, war der, dass die Studis in einer Verfassten Studierendenschaft "zwangsmäßig" Mitglied seien und sich deshalb nicht wehren könnten, wenn sie die Meinung ihrer Studivertretung nicht befürworten würden. Es ist aber auch so, dass Du als Mitglied der Hochschule automatisch vom Rektor nach außen vertreten wirst, und an dessen Meinung kannst Du nichts ändern. An der Deiner Studivertretung schon.

Warum wollen wir wieder eine Verfasste Studierendenschaft und was bedeutet sie?

Eine Verfasste Studischaft darf Dich direkt nach außen vertreten. Sie hat also das Selbstvertretungsrecht der Studierenden einer Uni. Damit ist die Studierendenschaft eine juristische Person, die für Dich und Deine Rechte als einzelner Studi eintreten kann.
Ein hochschulpolitisches Mandat hat der AStA dann auch. Je nachdem, wie die Wahlen für Deine Studivertretung ausgehen, kann sie sich dann äußern. Zu welchen Themen, das entscheidet das Studierendenparlament. Und wer hier vertreten ist, das entscheidest Du als Wähler.
Genauso wichtig ist die Finanzautonomie. Der AStA als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf selbständig über seine Mittel entscheiden und darf auch von Dir einen Semesterbeitrag von wenigen Euro erheben, um die Serviceleistungen für Studis auszubauen. Das muss er aber nicht, denn ein verfasster AStA kann -- anders als ein nicht verfasster -- gewinnbringend Feste organisieren oder eine Autovermietung betreiben, um sich so zu finanzieren.
Und zuletzt darf man auch die Satzungsautonomie nicht außer Acht lassen. Du kannst selbst mitentscheiden, wie Deine Studivertretung aussehen soll. Selbstbestimmung eben.


© 2007 UStA Uni Karlsruhe, Zuletzt geändert: 8.November 2007, Erstellt von sanna